Digitalisierung im KKH

Ende Oktober 2020 ist das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) in Kraft getreten.
Kurz gesagt wird durch dieses Gesetz der Weg für eine moderne und digitale Versorgungsstruktur der Krankenhäuser in Deutschland geebnet.
Bund und Länder unterstützen das Vorhaben durch erhebliche Investitionen (Förderprogramm von 4,3 Milliarden Euro) die der digitalen Infrastruktur der Krankenhäuser zu Gute kommen.

Das KHZG fördert in elf definierten „Fördertatbeständen“, die auf Kernprozesse im Klinikalltag bezogen sind, unterschiedliche Bereiche, um den digitalen Reifegrad zu erhöhen. Maßgebliche und abschlagsrelevante Themen sind beispielsweise die digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation, das Patientenportal, die Einrichtung eines klinischen Entscheidungsunterstützungssystems, die digitale Leistungsanforderung sowie das Medikationsmanagement.

Für unser Krankenhaus bedeutet das Krankenhauszukunftsgesetz gleichzeitig eine Chance, bereits bestehende, etablierte digitale Prozesse und Strukturen weiter auszubauen, wie auch in einigen Bereichen neue, digitale Wege zu beschreiten und Investitionen zu tätigen.
Einen besonderen Fokus legen wir auf die Bereiche der Fördertatbestände 3 „Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation“, 6 „Digitale Leistungsanforderung“ und 10“ IT-Sicherheit“.

Das KHZG wird im deutschen Krankenhausmarkt sicherlich einen digitalen Schub auslösen, der sowohl den Mitarbeitern, den Patienten und Prozessstrukturen zu Gute kommt.
Wir stehen diesem Thema offen und positiv gegenüber, denn Fortschritt ist ohne Veränderungen unmöglich.


Wir freuen uns verkünden zu können, dass wir nach Abschluss des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens Dedalus Healthcare den Zuschlag erteilen konnten.