Betrieb im Kreiskrankenhaus Rotenburg ist für weitere 33 Jahre gesichert

Kreis und Diakonieverein unterzeichnen Nießbrauch-Vertrag und Kooperationsvereinbarung zwischen Klinikum und Kreiskrankenhaus

(Rotenburg, 09. Februar 2012).  Die medizinische Versorgung der Menschen in Rotenburg und den umliegenden Städten und Gemeinden der Region wird für die kommenden 33 Jahre sichergestellt. Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg als Eigentümer der Immobilie des Kreiskrankenhauses in Rotenburg und der Evangelische Diakonieverein Berlin-Zehlendorf e.V. als Betreiber der Einrichtung unterzeichneten jetzt einen Nießbrauchvertrag über die Liegenschaften des Kreiskrankenhauses Rotenburg a.d.Fulda bis zum 31. Dezember 2045 mit einer weiteren Option zur einer Verlängerung bis zum 31. Dezember 2055. „Das ist eine wichtige Übereinkunft zur Sicherung der bewährten medizinischen Versorgung der Menschen“, betonte Landrat Dr. Karl-Ernst Schmidt. Zugleich unterzeichneten der Landkreis und der Evangelische Diakonieverein Berlin-Zehlendorf e.V. einerseits und das Klinikum Bad Hersfeld sowie das  Kreiskrankenhaus Rotenburg a.d. Fulda anderseits einen Kooperationsvertrag. In diesem verpflichten sich die Vertragspartner, ein strategisch abgestimmtes gemeinsames medizinisches Fachkonzept aufzustellen und fortzuschreiben, auf dessen Grundlagen die beiden Krankenhäuser betrieben werden und das Land Hessen die Weiterentwicklung der Krankenhäuser fördert.

Die Vertragspartner stimmen darin überein, dass sich das Gesundheits- und insbesondere das Krankenhauswesen in einem Umbruch befinden. Der Konzentrationsprozess im Krankenhauswesen macht es nach Ansicht von Landrat Dr. Schmidt, und dem kaufmännischen Vorstand des Diakonievereins, Jan Dreher, notwendig, zu kooperieren, um in dem sich zukünftig noch verschärfenden Wettbewerb eine erfolgreiche Arbeit durch die Krankenhäuser zu ermöglichen. Vor allem die Übernahme von kommunal getragenen Krankenhäusern durch private Krankenhausketten hat die Wettbewerbssituation erheblich verschärft. Die zwingt auch die kommunal getragenen Häuser dazu, ein möglichst hochwertiges Angebot zu schaffen und finanziell effizientere Einheiten im Krankenhauswesen zu bilden.

Vor diesem Hintergrund sehen sich Landkreis, Klinikum Bad Hersfeld und Kreiskrankenhaus Rotenburg verpflichtet, den Bestand der Häuser dauerhaft zu sichern und eine sowohl am wirtschaftlichen als auch am Wohl der Patienten orientierte Versorgung des Landkreises mit Krankenhausdienstleistungen zu gewährleisten.

Im Kooperationsvertrag der beteiligten Häuser und der beiden Krankenhausträger ist die bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, wirtschaftlich gesicherten Krankenhäusern ebenso festgeschrieben, wie die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung der in diesen Krankenhäusern zu versorgenden Patienten sowie Rehabilitation, Betreuung und Versorgung alter pflegebedürftiger Menschen.

Der Vertrag dient nach Ansicht von Landrat Dr. Schmidt insbesondere auch der wirtschaftlichen Sicherung der beiden Krankenhäuser des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, da beide Einrichtungen für die Notfallversorgung im Versorgungsgebiet unverzichtbar sind. Und dies schon seit langen Jahren und außerordentlich erfolgreich, betonte Dr. Schmidt.

Der seinerzeitige Kreis Rotenburg hatte mit Vertrag vom März 1954 den Betrieb des Kreiskrankenhauses Rotenburg a.d. Fulda an den Evangelischen Diakonieverein e.V. Berlin-Zehlendorf verpachtet. 2002 wurde eine Ergänzungsvereinbarung zum Anbau eines Funktions- und Pflegetraktes sowie der Sanierung von Altbauten abgeschlossen sowie in 2007 ein neuer länger laufender Pachtvertrag. Angesichts der noch bevorstehenden Investitionen wurden diese Vertragsgrundlagen aber nicht mehr als ausreichend angesehen.
Die neue Vertragskonstruktion versetzt den Evangelischen Diakonieverein Berlin-Zehlendorf in die Lage, selbst Fördermittelempfänger für die Investitionsförderung des Landes Hessen zu werden. Bisher mussten derartige Investitionen über den Kreishaushalt abgewickelt werden. Dies ist angesichts der Haushaltssituation des Landkreises mit Unwägbarkeiten verbunden, die so vermieden werden können.

Auch die bestehende Kooperationsvereinbarung wird auf der Basis der neuen Vertragsgrundlage „Nießbrauch“ fortgeschrieben und aktualisiert. „Das hat sich bewährt, darauf vertrauen die Menschen und dies wollen wir langfristig so erfolgreich wie bisher fortsetzen“, betonten Klinikum-Geschäftsführer Martin Ködding und Kreiskrankenhaus Rotenburg-Geschäftsführer Reiner Schickling. „Im Mittelpunkt steht die Gesundheit der Menschen in der Region – dafür arbeiten wir und dies wollen wir mit den neuen Verträgen für die Zukunft fortschreiben“, sagte Landrat Dr. Schmidt abschließend.