Zuzahlungen

Grundsätzlich übernehmen die Krankenkassen die Kosten, die bei einem Krankenhausaufenthalt entstehen. Allerdings erheben die Kassen einen Zuzahlungssatz von 10 Euro pro Tag. Dies gilt für höchstens 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres. Aufnahme- und Entlassungstag werden nicht zusammen, sondern jeweils als ein ganzer Tag berechnet.

Folgende Patienten sind nach § 39, Abs. 4 SGB V von der Zuzahlung befreit:

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
  • BG-Patienten
  • Kriegsversehrte, Asylbewerber, Zivildienstleistende
  • stationäre Patienten aus fremden Krankenhäusern
  • vorstationär zu behandelnde Patienten
  • Patienten, die eine gültige Zahlungsbescheinigung vorlegen
  • Entbindungsfälle (ohne Komplikationen)